Interview von UNIDIGITAL mit Prof. Dr. Forgó von der Universität Wien – IT-Recht


Durch die Corona-Einschränkungen setzen Hochschulen vermehrt auf Online-Prüfungen, deren Ausführungen mit Blick auf die rechtliche Grundlage nicht so ganz einfach sind. Ein Experte auf diesem Gebiet ist Herr Prof. Dr. Forgó von der Universität Wien, der das Institut für Innovationen und Digitalisierung im Recht leitet und Expertenmitglied des österreichischen Datenschutzrats ist.

Recht

Herr Prof. Dr. Forgó wie ist das von Ihnen geleitete Institut für Innovationen und Digitalisierung im Recht der Universität Wien aufgebaut und welche Ziele verfolgt es?

Das Institut besteht derzeit aus zwei hauptamtlichen Professor*innen, einem Honorarprofessor und ca. 30 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Zwei weitere Professuren befinden sich in Ausschreibung/Besetzung.

Wir wollen eine der weltweit führenden Einrichtungen an der Schnittstelle IT-Recht sein.

Auch der Fachbereich Recht wird sich im Zuge stetiger Digitalisierung verändern. Welche Entwicklungen sehen Sie vor allem mit Blick auf die Studiengänge der Rechtswissenschaften?

Einerseits werden Fragen des Technologieeinsatzes in der juristischen Ausbildung und Praxis („Legal Tech“) wichtiger. Andererseits treten Rechtsfragen der Digitalisierung überall auf und müssen systematisch bewältigt werden.

Sie sind ein Experte zu Rechtsfragen auf dem Gebiet der Online-Lehre. Was sind die häufigsten Fragestellungen mit denen Sie sich auf diesem Themenfeld beschäftigen?

Als Lehrender: Wie kann ich meine Studierenden bestmöglich „bei der Stange halten“.

Als Jurist: Wie bewältigen wir bestmöglich die urheber-, datenschutz-, prüfungs- und dienstrechtlichen Herausforderungen der Onlinelehre.

laptop

Vor allem Online-Prüfungen werden von Hochschulmitarbeitern und Studierenden nicht selten kontrovers diskutiert. Wo sehen Sie die Chancen und Risiken der E-Klausuren und welche rechtlichen Probleme müssen vorab geregelt sein?

Rechtlich herausfordernd sind v.a. Fragen der zuverlässigen Identifizierung der Studierenden und der Verhinderung unzulässiger Zusammenarbeiten/Hilfsmittel. Darin aber auch große Chancen: Einerseits, weil nun an Universitäten eine große Nachfrage nach zuverlässigen technischen Lösungen der Identifizierung entsteht, die auf andere Bereiche ausstrahlen wird. Andererseits, weil didaktisch neue Prüfungsformen (Open-Book, Take-Home, Gruppenarbeit etc.) entwickelt werden, die – gerade im deutschen Jurastudium, in dem noch immer geprüft wird wie (buchstäblich im 18. Jahrhundert) – positive Veränderungen in Gang setzen können.

Im Zuge der digitalen Lehre werden viele Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz (KI), Virtual Reality (VR) oder Serious Games / Simulationen genannt. Welche Technik wird Ihrer Meinung in Zukunft den größten Einfluss auf die digitale Lehre von angehenden Juristen haben?

Serious Games haben aus meiner Sicht ein (gewisses) Potential, weil sie die für Jurist*innen typischen Entscheidungssituationen gut abbilden können. Im Übrigen hat aber die Zukunft die Eigenschaft unvorhersehbar zu sein, sodass ich mich hier nicht durch zu viele falsche Prognosen blamieren möchte.

Cyber-Attack

Seit Juli 2018 sind Sie Expertenmitglied des österreichischen Datenschutzrats. Der Einsatz von Software ausländischer und insbesondere US-amerikanischen Firmen an Hochschulen sorgt nicht nur in Deutschland für Diskussionen. Wie sehen Sie die rechtlichen Probleme mit Blick auf zahlreiche Sicherheitspannen dieser Unternehmen (z.B. ZOOM) in der Vergangenheit?

Wir haben in Europa weniger ein Problem der fehlenden datenschutzrechtlichen Sensibilität nichteuropäischer Unternehmen, sondern vielmehr des Fehlens europäischer Innovationen. Wir müssen – endlich – wieder dahin kommen, dass das ‚next big thing‘ in Europa entwickelt wird – gerade an den Hochschulen.  Das wird nicht gelingen, wenn wir weiter alles, was entsteht, sofort (kaputt)regulieren.

Wäre die Nutzung von Open Source-Programmen, also frei zugänglicher und kostenfreier Software für Hochschulen aus rechtlicher Sicht sinnvoller?

Es sprechen rechtlich gesehen viele gute Argumente für Open Source. Aber es wäre falsch zu sagen, dass alles, was nicht open source ist, unzulässig wäre.

 

uni wien forgo

Herr Prof. Dr. Forgó Sie betreiben über Ihr Institut für Innovationen und Digitalisierung im Recht den international ausgerichteten Podcast Ars Boni. Was wird bei Ihren Sendungen thematisiert?

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Recht und Gesellschaft und der Einfluss der Covid19-Situation auf diese Entwicklung.

Zum Schluss würde ich Sie gerne noch bezüglich der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen an deutschen und österreichischen Hochschulen befragen, da Sie sowohl an der Leibniz-Universität Hannover als auch an der Universität Wien umfangreiche Lehrtätigkeiten ausübten? Gibt es da aus Ihren Erfahrungen heraus Unterschiede?

Die Probleme sind ähnlich (insb. die Neigung zu Top-Down-Ansätzen, die sich in der Fläche nicht durchsetzen lassen und zu nicht konkurrenzfähigen Eigenentwicklungen und einer umfangreichen Schatten-IT führen). Allerdings besteht nach meiner Erfahrung in Deutschland eine noch größere Tendenz als in Österreich, Bottom-Up-Innovationen auch mithilfe rechtlicher Scheinargumente bereits im Keim zu ersticken.

 

Dieses Interview wurde von Matthias Kindt (unidigital.news) geführt. Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Prof. Dr. Forgó und wünsche dem Institut für Innovationen und Digitalisierung im Recht viel Erfolg bei seinen Arbeiten.

Veröffentlicht am 14.10.2020

 


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