Cloud-Dienste: Vergabekammer verbietet Angebot von US-Tochterunternehme

Die EU-Tochter einer US-Firma darf nicht an einem Vergabeverfahren teilnehmen, weil sie Daten in die USA übermitteln könnte. Ob sie es tut sei unerheblich.

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Quelle: https://www.heise.de

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