Datenschutzkonforme Nutzung von Zoom an Hochschulen

Der Einsatz von Zoom als Videokonferenzsoftware an Hochschulen gilt unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig – das verkündete der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel am 17. Juni 2022.

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Quelle: https://blog.zoom.us

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