DIGITALISIERUNG IN LEHRVERPFLICHTUNGSVERORDNUNGEN / HOCHSCHULGESETZEN

Status Quo: Ein Recht auf Digitalisierung – einzelne Länder haben die Digitalisierung bereits seit 2001 in den Lehrverpflichtungsverordnungen und Hochschulgesetzen aufgenommen. Dabei unterscheiden sich die Länder bei ihren rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Ausführlichkeit und Aktualität: von der Anrechnung der Lehrstunden von Onlineformaten bis hin zu ausformulierten Mindeststandards. Hier finden Sie einen Überblick zur Rechtslage in den unterschiedlichen Bundesländern.

Zum Beitrag

Quelle: https://hochschulforumdigitalisierung.de

Ähnliche Beiträge