Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen
Mit der Digital-Omnibus-Verordnung 2026 wurde die europäische KI-Verordnung in mehreren Punkten überarbeitet und ergänzt. Diese Änderungen greift die aktualisierte Fassung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Thomas Hoeren auf und zeigt, welche konkreten Pflichten sich daraus für Hochschulen ergeben. Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster und war bis Ende 2023 Leiter der Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule Nordrhein-Westfalen.
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Was sich im Gutachten geändert hat
Die neue Fassung des Rechtsgutachtens greift die Änderungen der KI-Verordnung auf und passt zentrale Fragen und Antworten an die aktuelle Rechtslage an. Besonders wichtige Neuerungen sind im Gutachten direkt hervorgehoben – so beispielsweise die Konsequenzen des neu formulierten Art. 4 KI-VO zum Aufbau von KI-Kompetenz. Außerdem wurden drei neue Abschnitte ergänzt: Sie behandeln unter anderem das sogenannte Nudifier-/CSAM-Verbot und bieten einen sachlichen sowie zeitlichen Überblick darüber, welche Pflichten aus der KI-Verordnung wann und wie umzusetzen sind. Quelle: KI:edu.nrw





