Berlin: Chatten während der Onlineprüfung gilt als Täuschung – Exmatrikulation rechtens

Wer sich während einer Onlineklausur mit anderen austauscht, und sei es virtuell, muss damit rechnen, sein Studium aufgeben zu müssen. Eine Studentin wurde zu Recht exmatrikuliert, entschied ein Gericht.

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Quelle: https://www.spiegel.de

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