Internationalität der deutschen Hochschulen auch in der Corona-Krise erhalten
Aktuell wird darüber diskutiert, dass internationale Studierende nur dann ein Einreisevisum für Deutschland erhalten können, wenn sie eine Präsenzpflicht an einer deutschen Hochschule nachweisen können. Grundsätzlich kann eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Aufenthaltsgesetz zum Zweck des Vollzeitstudiums beziehungsweise des Teilzeitstudiums erteilt werden.