Keine Freiversuche bei Klausuren – Uni Siegen

Mit einer Regelung vom 15.5.2020 hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, Prüfungen die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, als nicht unternommen anzusehen, sofern sie nicht bestanden wurden.

Diese Freiversuchs-Regelung soll Studierenden unter diesen besonderen Umständen ein Ausgleich geben, da ihre Studienbedingungen erheblich erschwert sind. Das Rektorat der Universität Siegen möchte eine solche Regelung nicht.

Studierende haben hierzu eine Petition aufgesetzt und der Fachschaftsrat Architektur einen offenen Brief verfasst. Beides wird bisher vom Rektorat ignoriert und es wird sich geweigert entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Dazu stellt Alexander Steltenkamp, Vorsitzender des AStA, fest: „Dies ist eine nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit gegenüber den Studierenden anderer Universitäten in NRW. Die überwiegend digitale Lehre ist schon eine extreme Bürde, denn nicht immer sind nötige Geräte vorhanden. Daher müssen Studierende oft viel mehr als üblich nach arbeiten. Die derzeitige Haltung des Rektorats ist unfair und benachteiligt Studierende an unserer Universität“.

Der AStA fordert die Universität auf ihre Blockadehaltung zu überdenken und Studierenden die Chance zu geben, erfolgreich ihr Studium weiter zu führen.

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