TU GRAZ: In Zukunft ist es den Lehrenden frei gestellt ob sie in Präsenz oder online ihre Lehre abhalten
Am 18. August wurde im Mitteilungsblatt der TU Graz der neue Satzungsteil zu „Virtuelle Lehre und Online-Prüfungen“ verlautbar. Ein Teil, der zwingend notwendig war, weil die alte Richtlinie in der Pre-CoVID-Ära nicht mehr zeitgemäß war und wir dringend neue Regelungen brauchten.
Quelle: https://elearningblog.tugraz.at/