Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz (auch) an Bildungseinrichtungen gefällt. Öffentliche Auftraggeber, also auch Schulen und Schulträger, können darauf vertrauen, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern – und sie beauftragen.

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Quelle: https://www.news4teachers.de

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