Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz (auch) an Bildungseinrichtungen gefällt. Öffentliche Auftraggeber, also auch Schulen und Schulträger, können darauf vertrauen, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern – und sie beauftragen.
Quelle: https://www.news4teachers.de