Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken 2021 bis 2027
1. Einleitung
1.1. Zielstellung des Zukunftsvertrags
Die Regierungschefinnen und chefs von Bund und Ländern haben am 6. Juni 2019 den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beschlossen. Mit dem Zukunftsvertrag als strategische Nachfolge des Hochschulpakts 2020 verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten an den Hochschulen in Deutschland – flächendeckend und dauerhaft.
Mit dem Zukunftsvertrag werden Studium und Lehre erstmals dauerhaft im Rahmen eines Bund-Länder-Programms gefördert, das in die Breite der deutschen Hochschullandschaft wirkt. Die damit geschaffene Planungssicherheit erleichtert den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der akademischen Lehre. Die Umsetzung des Zukunftsvertrags trägt dabei der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung und soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandorts Deutschland sichern sowie die Anziehungskraft auf zukünftige Fachkräfte aus aller Welt steigern.
1.2. Verpflichtungserklärungen der Länder
Je nach Land stellen sich die Herausforderungen in Studium und Lehre unterschiedlich dar. Alle sieben Jahre werden daher die Verpflichtungserklärungen der Länder nach Konsultationen mit dem Bund durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz zur Kenntnis genommen, in denen die einzelnen Länder ihre länderspezifischen Schwerpunkte und Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsvertrags festgelegt haben. Darin verdeutlicht jedes Land, welche strategischen Ansätze es bei der Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsvertrag – im Folgenden bis zum Jahr 2027 – verfolgt und unterlegt diese mit passenden Maßnahmen. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen entsprechend diesen Verpflichtungserklärungen. Die Schwerpunkte sind mit qualitativen bzw. quantitativen Indikatoren unterlegt. Die Komplexität der Hochschulentwicklung erfordert es, einzelne Ziele und daraus abgeleitete Maßnahmen nicht losgelöst vom Gesamtsystem Hochschule zu betrachten.
Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen konnte der Bund im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur Erstellung der Verpflichtungserklärungen der Länder Empfehlungen abgeben und Änderungen der Entwürfe anregen. Dadurch konnten Bund und Länder ihre Einflussmöglichkeiten auf die einzelnen Verpflichtungserklärungen im Sinne einer Zusammenführung in das Gesamtkonzept des Programms nutzen.
Die Länder haben mit den Verpflichtungserklärungen eine hohe Transparenz hinsichtlich ihrer Hochschulentwicklungsplanungen im Zukunftsvertrag über die nächsten sieben Jahre bis 2027 hergestellt. In Verbindung mit dem erweiterten Berichtswesen und der damit verbundenen finanziellen Transparenz, die den Umsetzungsprozess begleiten, wird den Informationsbedürfnissen Dritter umfassend Rechnung getragen. Durch die länderspezifischen Verpflichtungserklärungen sowie das Konsultationsverfahren im Zukunftsvertrag wird eine kooperative Lösung für die gesamtstaatliche Herausforderung der nachhaltigen Sicherung des akademisch ausgebildeten Fachkräftenachwuchses für Deutschland umgesetzt. Gemeinsam wird die finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern auf diese Weise den Wissenschaftsstandort Deutschland als Ganzes nachhaltig stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
2. Inhalte der Verpflichtungserklärungen
2.1. Ausgangslage
Die Länder beschreiben die individuelle Ausgangslage ihres jeweiligen Hochschulsystems und leiten aus dieser ihre spezifischen Herausforderungen in Studium und Lehre ab. Die Ausgangslage umfasst u. a. eine Beschreibung der Hochschullandschaft und des Studienangebots, Finanzierung und Planungssicherheit für die Hochschulen, durchgeführte Reformen, Hochschulautonomie / Hochschulfreiheit und Aussagen zum Mischparameter des Zukunftsvertrags. Als Herausforderungen nennen die Länder insbesondere:
- den bedarfsgerechten Erhalt der mit Hochschulpaktmitteln aufgebauten bzw. gehaltenen Studienkapazitäten,
- die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre,
- die Betreuungssituation der Studierenden an den Hochschulen,
- die zunehmende Heterogenität der Studierenden,
- die Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen insbesondere im Hinblick auf Befristungen von Beschäftigungsverhältnissen,
- die Auswirkungen des demographischen Wandels in den Ländern oder einzelnen Landesteilen,
- den Fachkräftemangel (Anpassungsbedarf der Studienangebote an die Nachfrage),
- Gleichstellung und Gender Mainstreaming an den Hochschulen und
- den digitalen Wandel in Studium und Lehre.
2.2. Schwerpunkte und Maßnahmen
2.2.1. Personalmaßnahmen
Für die Erreichung der beiden zentralen Ziele des Zukunftsvertrags – bedarfsgerechter Kapazitätserhalt und Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre – ist in hohem Maße Personal nötig: So soll der Erhalt der Studienkapazitäten – auch solchen, die in den vergangenen Jahren mit dem Hochschulpakt aufgebaut wurden – vor allem durch Erhalt bzw. Verstetigung von Lehrpersonal sichergestellt werden. Dafür wenden die Länder unterschiedlich große Anteile der Mittel aus dem Zukunftsvertrag auf. Auch die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre erfordern die Weiterbeschäftigung bestehenden oder die Einstellung neuen Personals.
Um die Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen, setzen die Länder gemäß Verwaltungs-vereinbarung einen Schwerpunkt insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals an Hochschulen. Dies spielt entsprechend in allen Verpflichtungserklärungen eine große Rolle: So werden mehr Dauerstellen in Studium und Lehre und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des Personals, beispielsweise durch Steigerung des Anteils unbefristeter Beschäftigung, als wichtige Aspekte der Umsetzung genannt. Auch die Schaffung zusätzlicher Professuren wird von mehreren Ländern angestrebt.
Bei den in den Verpflichtungserklärungen genannten Personalmaßnahmen kommt Gleichstellungsaspekten eine große Bedeutung zu. In einigen Verpflichtungserklärungen wird ein bestimmter Frauenanteil an Professuren, an zu besetzenden Dauerstellen oder am gesamten wissenschaftlichen und künstlerischen Personal angestrebt, in anderen wird auf hochschulindividuelle Zielzahlen oder die Anwendung des Kaskadenmodells verwiesen. Auch weitere Gleichstellungsmaßnahmen, wie Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. wissenschaftlicher Karrieren, sollen durchgeführt werden.
2.2.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken hat neben dem bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazität zum Ziel, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft zu schaffen. Die Mehrheit der Länder sieht in diesem Kontext Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums vor. Dabei werden die Mittel des Zukunftsvertrages u.a. genutzt, um aufgebaute Strukturen zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Studienbedingungen weiterzuentwickeln und abzusichern. Inhaltlich liegt dabei in vielen Ländern ein besonderer Fokus auf der Attraktivität der Hochschulen und auf der Sicherstellung des aktuellen und zukünftigen Fachkräftebedarfs.
Damit einhergehend streben die Länder eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse bzw. -situation für die Studierenden an. Hierzu zählen neben dem Ausbau an unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen beispielhaft auch die Senkung der Lehrauftragsquoten, die Anhebung der Curricularnormwerte zur Kapazitätsberechnung oder die Weiterentwicklung von Beratungs- und Betreuungsangeboten für Studierende.
Jedoch gibt es auch bei guten Betreuungssituationen in einigen Studienbereichen (z.B. in manchen Ingenieurwissenschaften) einen überproportionalen Schwund von Studierenden vor dem Abschluss. So vielfältig wie die Gründe für diesen Schwund sind, so vielfältig sind die Maßnahmen, die in den Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags zur Sicherung des Studienerfolgs und zur Vermeidung von Studienabbrüchen umgesetzt werden. Sie reichen über den gesamten student life cycle hinweg – von der Etablierung eines Erwartungsmanagements und Verbesserung von Auswahlverfahren vor dem Studium über studienbegleitende Unterstützungsmaßnahmen bis hin zu einem Studienverlaufmonitoring und Absolventenbefragungen.
2.2.3. Weitere Maßnahmen
Zur Erreichung der Ziele des Zukunftsvertrages und zur Umsetzung der länderspezifischen Schwerpunkte sollen die Mittel des Zukunftsvertrages entsprechend den Verpflichtungserklärungen der Länder auch für weitere Maßnahmen eingesetzt werden.
Mit dem Ziel der Verbesserung der Durchlässigkeit und der Übergänge im Bildungsbereich soll beispielhaft durch ein verstärktes Angebot von Vor und Brückenkursen oder von Orientierungsmodulen die Studieneingangsphase unterstützt werden, um den Übergang von der Schule beziehungsweise aus der Praxis zur Hochschule zu erleichtern. Dadurch soll auch bisher unterrepräsentierten Gruppen der Zugang zur Hochschule geöffnet und eine fächerübergreifende Orientierung der Studierenden ermöglicht werden, um dadurch auch den Studienerfolg zu steigern.
Auch die Förderung der Internationalisierung an den Hochschulen ist ein von einigen Ländern verfolgtes Teilziel. Studienangebote sollen so gestaltet und weiterentwickelt werden, dass sie eine Öffnung gegenüber der globalisierten Arbeits und Lebenswelt ermöglichen und die Anforderungen an Mehrsprachigkeit sowie Interkulturalität berücksichtigen.
Viele Länder wollen die Mittel des Zukunftsvertrages verstärkt und gezielt auch für Digitalisierungsmaßnahmen einsetzen. Die Bandbreite der geplanten Maßnahmen ist vielfältig. Sie reicht von der Einrichtung neuer „Digitalisierungsprofessuren“ beziehungsweise Professuren mit dem Schwerpunkt Digitale Lehre über den Auf beziehungsweise Ausbau hochschulübergreifender Kompetenznetzwerke für Digitale Lehre, die Digitalisierung von Studierenden-Verwaltungsprozessen bis hin zur Etablierung von modularisierten Online-Kursen für Studierende zum Erwerb digitaler Kernkompetenzen. Die Länder und Hochschulen fördern mit verschiedenen Maßnahmen die Digitalisierung in der Hochschulbildung und nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung gezielt für Qualitätssteigerungen in Studium und Lehre.
Einige Länder nutzen in ihren Verpflichtungserklärungen die im Zukunftsvertrag eröffnete Möglichkeit der Schwerpunktsetzung in bestimmten Fächergruppen. Diese Schwerpunktsetzungen sind in die jeweiligen vom Land verfolgten hochschulpolitischen und hochschulplanerischen Prozesse integriert. Insbesondere die Lehramtsstudiengänge sowie der MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) beziehungsweise die Ingenieurwissenschaften werden besonders hervorgehoben und mit Maßnahmen untersetzt. Durch Personalaufstockungen, Modellstudiengänge und besondere Kooperationsformen für das Lehramtsstudium sowie weitere, hochschulspezifische Maßnahmen soll die Qualität der Lehramtsausbildung erhöht werden. Durch beispielsweise regionale MINT-Netzwerke werden gemeinsame Aktivitäten zur Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung in dieser Fächergruppe gefördert. Durch Informations- und Unterstützungsangebote zur Gewinnung und Begleitung von Studierenden werden die MINT-Fächer oder die Ingenieurwissenschaften gezielt unterstützt; bereits eingeleitete Maßnahmen sollen zudem verstetigt werden. Dabei stehen oftmals insbesondere auch weibliche Studieninteressierte und Studierende im Fokus der Maßnahmen und Angebote. Auch die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen ist eines der hier verfolgten Ziele.
3. Weiteres Verfahren
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat die Verpflichtungserklärungen der Länder in ihrer Sitzung am 26. Juni 2020 zur Kenntnis genommen. Sie gelten für den Zeitraum 2021 bis 2027.
Während der Laufzeit sind Anpassungen durch die Länder entsprechend dem in der Verwaltungsvereinbarung festgelegten Verfahren möglich, die Laufzeit bleibt dadurch unberührt. Das Verfahren zur Erstellung der Verpflichtungserklärungen wiederholt sich jeweils im letzten Jahr ihrer Laufzeit, zuerst im Jahr 2026. Erfahrungen aus den auslaufenden Verpflichtungserklärungen sowie aus der Berichterstattung und der erstmals 2025 durchzuführenden Evaluation sind dabei zu berücksichtigen.
Verpflichtungserklärungen der Länder
Die Verpflichtungserklärungen der einzelnen Länder können unter folgenden Links abgerufen werden:
Baden-Württemberg (Verpflichtungserklärung)
Bayern (Verpflichtungserklärung)
Berlin (Verpflichtungserklärung)
Brandenburg (Verpflichtungserklärung)
Bremen (Verpflichtungserklärung)
Hamburg (Verpflichtungserklärung)
Hessen (Verpflichtungserklärung)
Mecklenburg-Vorpommern (Verpflichtungserklärung)
Niedersachsen (Verpflichtungserklärung)
Nordrhein-Westfalen (Verpflichtungserklärung)
Rheinland-Pfalz (Verpflichtungserklärung)
Saarland (Verpflichtungserklärung)
Sachsen (Verpflichtungserklärung)
Sachsen-Anhalt (Verpflichtungserklärung)
Schleswig-Holstein (Verpflichtungserklärung)
Thüringen (Verpflichtungserklärung)
Hintergrundinformation zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ als Nachfolge des Hochschulpakts
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat am 3. Mai 2019 die neue Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ verabschiedet. Mit dem Zukunftsvertrag verbessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die Studienkapazitäten in Deutschland – und zwar ab dem Jahr 2021 auf Dauer. Von besseren Studienbedingungen und einer höheren Lehrqualität an allen Hochschulen werden fast drei Millionen Studierende profitieren.
Der Zukunftsvertrag gewährleistet den bedarfsgerechten Erhalt der Studienkapazitäten, eine hohe Qualität von Studium und Lehre sowie finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen. Durch die dauerhafte Förderung ab dem Jahr 2021 kann insbesondere der Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des mit Studium und Lehre befassten Personals an den Hochschulen unterstützt werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Dies ist ein ausdrückliches Ziel des Zukunftsvertrags.
Der Bund stellt von 2021 bis 2023 jährlich 1,88 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2024 dauerhaft jährlich 2,05 Mrd. Euro bereit. Die Länder stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit, sodass durch den Zukunftsvertrag bis 2023 jährlich eine gemeinsame Milliardeninvestition in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro und ab 2024 jährlich insgesamt 4,1 Mrd. Euro zur Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung stehen wird.
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt bedarfsgerecht und transparent anhand von kapazitäts- und qualitätsorientierten Parametern wie der Zahl der Studierenden, der Absolventinnen und Absolventen sowie der Studienanfängerinnen und -anfänger. Die Verteilung wird jährlich neu berechnet.
Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass es zu keinem zu starken Bruch beim Wechsel vom Hochschulpakt 2020 zum Zukunftsvertrag kommt und die Studienkapazitäten an den Hochschulen bedarfsgerecht erhalten bleiben. Die Umsetzung der Nachfolgevereinbarung wird der Vielfalt der Hochschullandschaft Rechnung tragen. Alle sieben Jahre werden von den Ländern in einem „Konsultationsverfahren“ mit dem Bund länderspezifische Schwerpunkte und Maßnahmen der Umsetzung in Verpflichtungserklärungen festgelegt und dabei auch länderübergreifende Herausforderungen in den Blick genommen. Der Wissenschaftsrat wird den Zukunftsvertrag regelmäßig evaluieren.
Der von der GWK in der Nachfolge des Hochschulpakts 2020 getroffenen Vereinbarung haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 zugestimmt.