Österreichs Bildungsministerium rät von der Software ZOOM ab

Gesicherte Kommunikation und Datenschutz

Wichtige Hinweise für Fernunterricht, pägagogische Kommunikation und Verwaltungsaufgaben. Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Österreich.

Einsatz von „ZOOM“ an pädagogischen Hochschulen
Grundsätzlich wird vom Einsatz der kostenlosen Basisversion der Videostreaming-Software „Zoom“ aus datenschutzrechtlichen Gründen auch an pädagogischen Hochschulen abgeraten.
Der Einsatz der Pro-Version der Software „ZOOM“ ist an pädagogischen Hochschulen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Videoaufzeichnungen werden nicht auf der ZOOM-Cloud sondern nur lokal gespeichert
  • Der Datenschutzbeauftragte der pädagogischen Hochschule wird bei der konkreten Einrichtung der lokalen Zoom-Lösung an der Hochschule beigezogen und stellt gemeinsam mit der IT die Verwendung geeigneter datenschutzfreundlicher Server-Einstellungen sicher
  • Einsatz der Software nur in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Passworte für Videokonferenzen sind jedenfalls einzusetzen und für jede Videokonferenz unterschiedlich zu wählen

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